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   BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12   

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https://dejure.org/2013,19507
BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12 (https://dejure.org/2013,19507)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2013 - VI ZB 18/12 (https://dejure.org/2013,19507)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - VI ZB 18/12 (https://dejure.org/2013,19507)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO
    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei unterlassener Stellung eines Fristverlängerungsantrags

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungspflicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Rechtsanwalt absehen, dass er eine gerichtliche Frist nicht einhalten kann, muss er einen Antrag auf Fristverlängerung stellen (sic!) / Das Urteil des Jahres 2013

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Rechtsanwalts auf Stellung eines Fristverlängerungsantrags bei krankheitsbedingter Unfähigkeit zur Einhaltung der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • rewis.io

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei unterlassener Stellung eines Fristverlängerungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Pflicht eines Rechtsanwalts auf Stellung eines Fristverlängerungsantrags bei krankheitsbedingter Unfähigkeit zur Einhaltung der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung: Gleichwertige Optionen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Pflicht zum Antrag auf Fristverlängerung im Falle der Erkrankung des Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fristverlängerungsantrag geht vor Wiedereinsetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erkrankte Rechtsanwalt und die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann zur Stellung eines Fristverlängerungsantrags verpflichtet sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristverlängerung und Wiedereinsetzung sind keine gleichrangigen Optionen! (IBR 2013, 1327)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3181
  • MDR 2013, 1306
  • FamRZ 2013, 1573
  • DB 2013, 2269
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil -

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Andernfalls fehlt es an einem Wiedereinsetzungsgrund (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74, NJW 1976, 626, 627 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F.; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1987 - IVb ZB 162/86, FamRZ 1987, 925 f. und vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 9; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 234 Rn. 7; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 69 Rn. 34).

    Ebenso wie bei den Fristen zur Rechtsmitteleinlegung muss vielmehr darauf abgestellt werden, was von der Partei und ihrem Anwalt in ihrer Lage bei Berücksichtigung der Umstände des Falles verständiger Weise zu erwarten war (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74, NJW 1976, 626, 627).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98, VersR 1999, 642, 643 und vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108 und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Beantragt der Berufungskläger mit Einverständnis des Gegners, die wegen eines erheblichen Grundes bereits um einen Monat verlängerte Frist zur Berufungsbegründung um weitere sieben Tage zu verlängern, darf der Berufungskläger jedoch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf vertrauen, dass dem Antrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04

    Beginn einer Fristverlängerung bei Fristende an einem Sonntag oder Feiertag

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Da der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf dieses nächsten Werktages begann, ist die um einen Monat verlängerte Frist einen Monat nach diesem Tag, also am 21. Dezember 2011 abgelaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04, VersR 2006, 1705 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Zur Vollständigkeit eines entsprechenden Antrags gehört deshalb die Darlegung der Einwilligung, wenn der Gegner sie nicht unmittelbar dem Gericht gegenüber erklärt hat (BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865 f.).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 5; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 6; vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Andernfalls fehlt es an einem Wiedereinsetzungsgrund (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74, NJW 1976, 626, 627 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F.; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1987 - IVb ZB 162/86, FamRZ 1987, 925 f. und vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 9; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 234 Rn. 7; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 69 Rn. 34).
  • BGH, 17.01.2012 - VI ZB 11/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 5; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 6; vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, VersR 2012, 506 Rn. 5; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 6; vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
    Zwar gilt auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten ist (analog § 140 BGB), wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00, NJW-RR 2001, 279).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

  • BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

  • BGH, 08.01.2013 - VI ZB 78/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZB 28/01

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Pflicht zur Notierung

  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZB 3/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

  • BGH, 04.02.1987 - IVb ZB 162/86

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Zwar gilt im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten ist (analog § 140 BGB), wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (Senatsbeschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20

    Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Die Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist und die Wiedereinsetzung in eine solche Frist sind nicht zwei gleichrangige Möglichkeiten, zwischen denen ein Rechtsanwalt im Verhinderungsfall wählen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879 Rn. 15; vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9; vom 27. Mai 2021 - III ZB 64/20, NJW-RR 2021, 1143 Rn. 10; jeweils mwN).

    Das setzt zunächst die Zulässigkeit und weiter die Vollständigkeit des Fristverlängerungsantrags voraus (vgl. für § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2012 - III ZB 57/11, NJW-RR 2012, 1462 Rn. 14; vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 25; siehe auch Senatsbeschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 14 f. [zur Dauer der Fristverlängerung]).

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen

    Erkennt der Rechtsanwalt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (BGH Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12 - NJW 2013, 3181 Rn. 9 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Ein Anwalt hat die übliche, berufsbedingt strenge Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts zu wahren (BGH, NJW 1985, 1710; vgl. BGH, GRUR 2001, 411, 412 (zum Patentanwalt); vgl. BGH, NJW 2013, 3181 Rn. 4 ff; eingehend zum Verschuldensmaßstab Jacobs, in: Cepl/Voß, a.a.O., § 233 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 27.05.2021 - III ZB 64/20

    Wiedereinsetzung, Vorrang eines Fristverlängerungsantrags

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9).

    Zwar muss ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich Gewährleistung der Wahrung

    Erkennt er, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16, aaO; vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 21 U 165/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Dem Klägervertreter ist im konkreten Fall einerseits vorzuwerfen, dass er sich unter diesen Umständen nicht rechtzeitig um die Einwilligung der Gegenpartei zu einer weiteren Verlängerung der Berufungsbegründung gekümmert hat (vgl. dazu: BGH Beschluss vom 01.07.2013, Aktenzeichen VI ZB 18/12, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Dass eine Partei nach Ablauf der Frist eine Zustimmung zu einer weiteren Fristverlängerung verweigert, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob sie dies im Fall rechtzeitiger Nachfrage vor Ablauf der Frist auch getan hätte (vgl. dazu: BGH Beschluss vom 01.07.2013, Aktenzeichen VI ZB 18/12, zitiert nach juris, dort Rn. 18).

    Eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist konnte in Ermangelung eines Vortrags oder einer Vorlage der Einwilligung des Gegners nicht erfolgen (vgl. BGH Beschluss vom 01.07.2013, Aktenzeichen VI ZB 18/12, zitiert nach juris, dort Rn. 25).

  • BGH, 12.11.2013 - II ZB 17/12

    Wiedereinsetzung: Eigenverantwortliche Gegenkontrolle des Rechtsanwalts bei

    Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er zwar durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch gar nicht erst notwendig wird (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2024 - IV ZR 29/23

    Antrag auf Fristverlängerung ist rechtzeitig zu stellen!

    Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird, soweit die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2021 - III ZB 64/20, NJW-RR 2021, 1143 Rn. 10; vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 9 f.).
  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22

    Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Beantragt der Berufungskläger mit Einverständnis des Gegners, die wegen eines erheblichen Grundes bereits um einen Monat verlängerte Frist zur Berufungsbegründung um weitere sieben Tage zu verlängern, darf der Berufungskläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf vertrauen, dass dem Antrag stattgegeben werde (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, aaO, Rn. 10; Beschluss vom 1. Juli 2013 - VI ZB 18/12, NJW 2013, 3181 Rn. 10).
  • BGH, 25.06.2015 - V ZB 50/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vorhersehbarkeit des krankheitsbedingten

  • BGH, 19.03.2014 - I ZB 32/13

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Prüfungsumfang des

  • BGH, 08.10.2015 - I ZB 54/15

    Ergänzenlassen eines Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des

  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 9 UF 157/21

    Verwerfung einer Beschwerde; Verfristete Beschwerdebegründung; Beweiswert eines

  • OLG Brandenburg, 12.11.2021 - 9 UF 157/21
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2014 - 4 U 137/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachzuholende Prozesshandlung bei

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2021 - 12 U 37/21

    Verwerfung einer Berufung; Verfristete Berufungsbegründung; Antrag auf

  • LAG Köln, 25.11.2020 - 11 Sa 283/20

    Wiedereinsetzung, Erkrankung Partei

  • OLG Celle, 02.12.2021 - 3 U 32/21

    Wiedereinsetzung; Berufungsbegründungsfrist; Verschulden; Rechtspflege und

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